Wie äußert sich die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zu den Angaben in Bezug auf DHA + EPA-Omega-3?

Gesundheitsbezogene Angaben sind nur dann zulässig, wenn sie auf der europäischen Liste genehmigter Aussagen vermeldet sind. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die folgenden Aussagen genehmigt:

  • DHA trägt zur Erhaltung des normalen Sehvermögens bei. Die positive Wirkung wird durch die tägliche Einnahme von 250 mg erzielt;
  • DHA trägt zur Aufrechterhaltung der normalen Hirnfunktionen bei. Die positive Wirkung wird bei einer täglichen Gesamteinnahme von 250 mg DHA und EPA erzielt;
  • DHA trägt zur Aufrechterhaltung normaler Triglyceridwerte im Blut bei. Die positive Wirkung wird bei einer täglichen Gesamteinnahme von 2 g DHA erzielt. Die tägliche Gesamteinnahme von DHA und EPA als Nahrungsergänzung darf 5 Gramm nicht überschreiten;
  • DHA und EPA unterstützen die normale Herzfunktion. Die positive Wirkung wird bei einer täglichen Gesamteinnahme von 250 mg DHA und EPA erzielt;
  • DHA und EPA fördern einen normalen Blutdruck. Die positive Wirkung wird bei einer täglichen Gesamteinnahme von 3 g DHA und EPA erzielt. Die tägliche Gesamteinnahme von DHA und EPA als Nahrungsergänzung darf 5 Gramm nicht überschreiten;
  • DHA und EPA tragen zur Aufrechterhaltung normaler Triglyceridwerte im Blut bei. Die positive Wirkung wird bei einer täglichen Gesamteinnahme von 2 g DHA und EPA erzielt. Die tägliche Gesamteinnahme von DHA und EPA als Nahrungsergänzung darf 5 Gramm nicht überschreiten;

für Kinder

  • Angabe für Kinder: Die Einnahme von DHA trägt bei Säuglingen bis zum Alter von 12 Monaten zur normalen Entwicklung des Sehvermögens bei. Diese Angabe ist im Rahmen der Verordnung Nr. 440/2011 festgelegt. Bedingung: Information für den Verbraucher, dass die positive Wirkung bei täglicher Einnahme* von 100 mg DHA erzielt wird;

Wird diese Angabe für Folgenahrung für Säuglinge verwendet, so muss das Nahrungsmittel auf Fettbasis 0,3 % DHA enthalten;

  • Angabe für Kinder: Nimmt die Mutter DHA ein, trägt dies zur normalen Entwicklung der Augen beim Ungeborenen sowie bei Säuglingen bei, die noch gestillt werden. Diese Angabe ist im Rahmen der Verordnung Nr. 440/2011 festgelegt. Bedingung: Information für schwangere und stillende Frauen, dass die positive Wirkung bei einer Tagesdosis von 200 mg DHA zusätzlich zur allgemein empfohlenen täglichen Einnahme* von Omega-3-Fettsäuren (250 mg DHA und EPA) für Erwachsene erzielt wird. Diese Angabe darf nur gemacht werden, wenn das Lebensmittel eine Tagesdosis von mindestens 200 mg DHA enthält;
  • Angabe für Kinder: Nimmt die Mutter DHA ein, trägt dies zur normalen Entwicklung des Gehirns beim Ungeborenen sowie bei Säuglingen, die noch gestillt werden, bei. Diese Angabe ist im Rahmen der Verordnung Nr. 440/2011 festgelegt. Bedingung: Information für schwangere und stillende Frauen, dass die positive Wirkung bei einer Tagesdosis von 200 mg DHA zusätzlich zur allgemein empfohlenen täglichen Einnahme* von Omega-3-Fettsäuren (250 mg DHA und EPA) für Erwachsene erzielt wird. Diese Angabe darf nur gemacht werden, wenn das Lebensmittel eine Tagesdosis von mindestens 200 mg DHA aufweist.

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