Gesundheitsbezogene Angaben sind nur dann zulässig, wenn sie auf der europäischen Liste genehmigter Aussagen vermeldet sind. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die folgenden Aussagen genehmigt:
für Kinder
Wird diese Angabe für Folgenahrung für Säuglinge verwendet, so muss das Nahrungsmittel auf Fettbasis 0,3 % DHA enthalten;